(Mindesteinsatzdauer 15 Minuten; nur als selbständige Leistung abrechenbar)
1. Zusammenstellen des Einkaufszettels für Gegenstände des tgl. Bedarfs 2. Einkaufen (inkl. Arzneimittelbeschaffung) oder notwendige Besorgungen (z.B. Arzt-, Bank- oder Behördengänge) inkl. administrativer Unterstützung 3. Unterbringung und Versorgung der eingekauften Lebensmittel 4. Anleitung und Beachtung von Genieß- und Haltbarkeit von Lebensmitteln 5. Gegenfalls Wäsche zur Reinigung bringen und abholen 6. Verordnungsmanagement
(Abrufempfehlung 1x wöchentlich)
(bis zu 2x je Tag abrechenbar) Eine 3. Abrechnung ist nur in Verbindung mit LK 29 oder 30 möglich.
(vor Aufnahme der Pflege)
§ 37 Absatz 3 Satz 5 SGB XI nach Grad 1-5 inkl. Hausbesuchspauschale
§ 37 Beratungsbesuche Grad 1 bis 5
telefonisch
(LK 1, 3, 4, 7)
(LK 1, 3)
(LK 2, 3, 4, 7)
(LK 2, 3)
(LK 13, 14)
(LK 1, 3, 7)
(LK 1, 3, 5, 7)
(LK 2, 3, 7)
(LK 2, 3, 5, 7)
1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes oder anderen Sitz- und Liegegelegenheiten 2. Reinigen von Gesicht und / oder Händen 3. Richten des Bettes (ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1-15, 16-30)
1. An- und/oder Auskleiden (inkl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken) 2. Reinigen von Gesicht und/oder Händen 3. Richten des Bettes (ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1-15, 16-30)
Leistungskomplexe: Kleine pflegerische Hilfestellung 1 + 2 (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1,2,7,8,13,14,16-28)
1. Wechseln der Bettwäsche 2. Richten des Bettes (Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 7, 13, 14, 16-18, 20, 22, 23-28)
Begleitung, Unterstützung, Beaufsichtigung, Hilfen Abrechnung je Minute
Verlinkung auf das Pflegeinformationssystem der Stadt Oberhausen